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Berlin verlängert Mietpreisbremse

Berlin verlängert Mietpreisbremse
Berlin ist eine typische Mieterstadt - weniger als ein Fünftel der Bewohner lebt in eigenen vier Wänden. (Archivfoto) / Foto: Monika Skolimowska/dpa
Von: DieBrandenburger News
Die Verordnung für die Mietpreisbremse wäre bald ausgelaufen. Der Senat hat sie bis Ende des Jahres verlängert. Für die Zeit danach sieht er die neue Bundesregierung gefordert.

Die Mietpreisbremse für Berlin wird bis Ende des Jahres verlängert. Die bisherige Verordnung wäre sonst ab Anfang Juni nicht mehr in Kraft gewesen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat gefasst, wie Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) anschließend bekanntgab. 

Die Mietpreisbremse dient dazu, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg der Mieten zu begrenzen. Vermieter dürfen dort bei einer Neuvermietung die Miete in der Regel nicht um mehr als zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete anheben.

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Verordnung gilt für ganz Berlin

Durch die Verlängerung der «Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn» wird ganz Berlin wie bisher als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt definiert, in dem die Regelungen zur Mietpreisbremse beachtet werden müssen. Gaebler nannte den Beschluss ein wichtiges Signal für die Mieterinnen und Mieter. 

Die Verlängerung gilt allerdings nur bis Ende 2025 - solange gilt auch die Rahmengesetzgebung im Bürgerlichen Gesetzbuch. «Wir werden natürlich sehen, was auf Bundesebene jetzt umgesetzt wird von den Koalitionsvereinbarungen», sagte Gaebler. Dort sei vorgesehen, die Mietpreisbremse um vier Jahre zu verlängern. 

Wird das umgesetzt, bleibt die Miethöhe bei der Wiedervermietung auch in den kommenden Jahren begrenzt. «Wir werden das dann entsprechend nachziehen und den Zeitraum voll ausschöpfen», so der SPD-Politiker. 

Mietendeckel kommt nicht 

Berlins SPD-Fraktionschef Raed Saleh hatte vor Abschluss der Koalitionsgespräche gesagt, auch eine Verlängerung der Mietpreisbremse im Bund reiche vorn und hinten nicht. Er hatte sich für eine Öffnungsklausel für die Länder im Mietrecht ausgesprochen, die einen Mietendeckel oder vergleichbare Regulierungen der Mieten ermöglicht. 

Gaebler wies darauf hin, dass Kompromisse mit der Union gemacht werden mussten. «Wir hätten uns noch mehr Spielräume gewünscht», sagte er. «Das war an dieser Stelle nicht möglich.» Was die mietenpolitischen Vereinbarungen insgesamt angehe, könne man streiten, ob das Glas halb voll oder halb leer sei. Gaebler plädierte für drei Viertel voll.

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