Immer mehr Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen Brandenburgs leisten gemeinnützige Arbeiten. Obwohl die Belegung in den Standorten zurückging, erhöhte sich die Zahl der Arbeitsstunden. Sie stieg von rund 226.000 im Jahr 2022 auf 408.200 allein in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres. Das teilte das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion mit. Eine reguläre Beschäftigungserlaubnis, wie von Flüchtlingsorganisationen gefordert, wird den Asylbewerbern aber weiterhin verwehrt.
Den Angaben des Ministeriums zufolge hatten im vergangenen Jahr bis Mitte Dezember rund 2.860 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree), Wünsdorf (Teltow-Fläming) und Frankfurt (Oder) gemeinnützige Arbeiten ausgeführt. Zwei Jahre zuvor waren es einschließlich der Flüchtlinge, die bis Mitte 2023 in der seither anderweitig genutzten Unterkunft in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) wohnten, etwa 3.600 Bewohner.
Laut Innenministerium wird allen Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen ein Aufenthalt gestattet. Einige Flüchtlinge hätten den Status der Duldung. Arbeitsangelegenheiten dürften nur gestattete oder geduldete Bewohner ausüben. Die Aufwandsentschädigungen für die gemeinnützigen Tätigkeiten erhöhten sich im Berichtszeitraum von rund 180.800 Euro auf 326.600 Euro.