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AfD Brandenburg nimmt Klage gegen Verfassungsschutz zurück

Die Klage der AfD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem bleibt bestehen. (Archivbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa
Die Klage der AfD gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem bleibt bestehen. (Archivbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa

2020 wird der Landesverband der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die AfD zieht eine Klage dagegen nun zurück. Eine andere Klage bleibt bestehen.

Die AfD in Brandenburg hat ihre Klage gegen das Land Brandenburg wegen der vor sechs Jahren erfolgten Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückgezogen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag mit. Die Klage bezog sich auch auf die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 und dazu gehörenden Pressemitteilungen. Die für den 14. und 15. Januar geplanten Termine zu mündlichen Verhandlungen werden nach Angaben des Gerichts gestrichen.

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, teilte zur Begründung mit: «Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als "gesichert rechtsextrem" haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt.» Es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für das Verfahren. Die Klagerücknahme sei ein formaler Schritt nach der «politisch motivierten Eskalation», so die Worte des AfD-Politikers. «Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung.»

Die Klage der brandenburgischen AfD gegen die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Jahr 2025 wird laut Gericht weiterhin überprüft. Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest.

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