In Berlin gelten neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen. Das Landesparlament hat bei seiner jüngsten Sitzung eine Überarbeitung des Vergabegesetzes beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die deutliche Anhebung der Schwellenwerte, die regeln, welche öffentliche Aufträge in einem vereinfachten Verfahren vergeben werden können. Diese Schwellenwerte wurden bei Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 10.000 auf 75.000 Euro angehoben, für Bauleistungen sogar von 50.000 auf 500.000 Euro.
Damit will die schwarz-rote Regierungskoalition die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtern und beschleunigen. Gleichzeitig soll die Tariftreueverpflichtung auf alle Aufträge ab 1.000 Euro ausgeweitet werden. Sie regelt, dass Unternehmer bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag versichern, ihre Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner kritisierte, das Vergaberecht in Berlin sei bisher das wirtschaftsfeindlichste Deutschlands gewesen. Künftig müsse es Unternehmen möglichst leicht gemacht werden, öffentliche Aufträge zu bekommen.