Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten am 20. September wollen 30 Parteien antreten. Das teilte das Landeswahlamt nach Ablauf der Frist für sogenannte Beteiligungsanzeigen mit. Zum Vergleich: Beim Wahlgang 2021 hatten 39 Parteien ihre Beteiligung angekündigt.
20 Parteien planen demnach, im September mit einer Landesliste teilzunehmen, fünf wollen mit Bezirkslisten antreten. Eine Partei will nur einzelne Wahlkreisvorschläge aufstellen, vier Parteien haben die Form ihrer Beteiligung nicht angegeben.
Der Landeswahlausschuss entscheidet am 17. Juni, welche Parteien sich an den Berliner Wahlen beteiligen dürfen. Für sechs politische Vereinigungen muss laut Wahlamt zunächst festgestellt werden, ob es sich um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt. Betroffen sind unter anderem die Gruppierungen «Bananen für Deutschland», «Eigenheim Partei» und «Losdemokratie – Partei für eine starke Bürgerschaft». Die Parteieigenschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl zum Abgeordnetenhaus.
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