Das Kartellamt sieht durch Preisvorgaben beim Reifengroßhandel die sogenannte Preissetzungsfreiheit eingeschränkt. Die Wettbewerbshüter gehen gegen drei Firmen vor.
Schon vor dem Ferienstart in den Urlaub: Für schulpflichtige Kinder ist das tabu. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bußgelder. Wann eine Ausnahme vor den Ferien möglich ist – und wann nicht.
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