Mehr als drei Jahre nach dem Verschwinden eines deutschen Urlaubers in Südafrikas Touristenmetropole Kapstadt hat das Gericht ein Fehlverhalten der Polizei ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte den Polizeiermittlern vorgeworfen, unrechtmäßig in das Haus eines der vier Tatverdächtigen eingedrungen zu sein, um Beweismaterial zu sichern.
«Die Maßnahmen der Polizei stehen im Einklang mit der Strafprozessordnung», entschied Richter Karel Meyer im Amtsgericht von Wynberg, einem Vorort von Kapstadt. «Die bislang von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise sind zulässig.» Zuvor hatte Meyer über mehrere Sitzungen Polizeibeamte sowie Zeugen der Verteidigung verhört.
Das Verfahren soll am 14. April fortgesetzt werden.