Grundstückeigentümer in Berliner Milieuschutzgebieten sind weiter an die Vereinbarungen gebunden, die sie mit den Bezirken geschlossen haben, um das bezirkliche Vorkaufsrecht abzuwenden. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin nach einem entsprechenden Urteil mit (VG 19 K 84/22 u.a.). Dabei ging es um fünf Klagen verschiedener Grundstückseigentümer, die zwischen 2018 und 2021 mit größeren Wohnhäusern bebaute Grundstücke in Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg in sogenannten Milieuschutzgebieten erworben hatten.
Um das von den Bezirken geltend gemachte Vorkaufsrecht abzuwenden, schlossen die Klägerinnen und Kläger mit den Bezirken jeweils Vereinbarungen. Danach verzichteten die Bezirke gegen Zusagen der Käufer darauf, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Zu den Zusagen gehörte etwa, auf bestimmte bauliche Veränderungen auf ihrem gekauften Grundstück zu verzichten.