Nach einer Polizeikontrolle in Friedrichshain soll das Land Berlin wegen Diskriminierung 500 Euro Entschädigung an einen Mann zahlen. Das Amtsgericht Berlin-Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus, weil der Kläger schwarz ist. Das Urteil des Gerichts erfolgte auf Grundlage des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes, das es seit dem Jahr 2020 gibt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte das Rechtsmagazin LTO über den Fall berichtet.
Hintergrund: Im Januar 2023 beobachteten Polizisten auf dem RAW-Gelände, das als kriminalitätsbelasteter Ort bekannt ist, einen mutmaßlichen Drogenverkauf. Die Beamten kontrollieren zwei der drei Beteiligten. Am Boden fanden sie ein Mikroreagenzglas mit einer drogenähnlichen Substanz, wie es im Urteil heißt.
Das Reagenzglas konnten die Polizisten aber niemandem zuordnen. Sie verdächtigten darum den dritten Beteiligten, der entkommen konnte. Die Beamten beschrieben diesen vor Gericht laut Urteil als «eine dunkelhäutige, männliche Person mit dunkler (Kapuzen)jacke mit einer "Rastafrisur"».