Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette vor dem Landgericht Verden hat die Staatsanwaltschaft eine 15-jährige Haftstrafe gefordert. Aus Sicht der Anklagebehörde steht fest, dass die Angeklagte mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Raubüberfälle begangen hat. Sie habe dabei eine «hohe kriminelle Energie» und ein «brachiales Vorgehen» an den Tag gelegt. Während des Prozesses habe Klette keinerlei Reue gezeigt.
Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die 67-Jährige unter anderem wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze verurteilt wird. Demnach überfielen die drei früheren RAF-Mitglieder maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte in mehreren Städten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das Trio soll zwischen 1999 und 2016 mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben, um sein Leben im Untergrund zu finanzieren.