Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Justiz

SEK-Einsatz in Vieritz: Verdächtiger aus U-Haft entlassen

SEK-Einsatz in Vieritz: Verdächtiger aus U-Haft entlassen
Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei bereitet sich auf den Einsatz vor. / Foto: Cevin Dettlaff/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieBrandenburger News

Nach dem Großeinsatz von Spezialeinheiten der Polizei in Vieritz (Havelland) im November ist der Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Amtsgericht Potsdam setzte den Haftbefehl antragsgemäß außer Vollzug, weil sich der Tatvorwurf des bewaffneten unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln nicht mehr aufrechterhalten ließ, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befindet sich der Tatverdächtige bereits seit dem 28. März nicht mehr in Untersuchungshaft. Ermittelt wird wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall. Weitere Auskünfte gab die Staatsanwaltschaft nicht und verwies auf laufende Ermittlungen.

Zwei bewaffnete Männer hatten sich im November in einem Wohnhaus verschanzt. Es war zu Schusswechseln mit der Polizei gekommen. Die Polizei wollte in dem Dorf in der Gemeinde Milower Land einen Gerichtsbeschluss vollstrecken und ein Kind dem Jugendamt übergeben.

Mehr aus dieser Kategorie

Einer der Männer wurde im Laufe des Einsatzes, der insgesamt mehr als 34 Stunden dauerte, verhaftet. Der zweite Mann wurde tot auf dem Dachboden gefunden. Laut Innenministerium und Staatsanwaltschaft hatte sich der kasachische Staatsangehörige selbst erschossen. Auf dem Grundstück fanden die Ermittler zahlreiche Waffen.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.