Im Berufungsprozess zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger ist eine Richterin wegen Befangenheit ausgeschieden. Die Juristin hatte nach Angaben des Schlesinger-Anwalts von sich aus angezeigt, dass sie früher eine Nachbarin der Ex-Intendantin gewesen sei und persönlichen Kontakt zu ihr hatte.
Der 12. Zivilsenat habe den Fall geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass die Besorgnis der Befangenheit bestehe, teilte das Kammergericht Berlin mit. Dafür müsse die Parteilichkeit nicht tatsächlich gegeben sein. Es gehe darum, schon den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Objektivität zu vermeiden.