Auf den Antrag eines Verteidigers, Bill Gates als Zeugen zu laden, ließ sich Richter Roland Traeger vom Amtsgericht Waren dann doch nicht ein. Für ihn ging es in dem Verfahren um Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz an der Mecklenburgischen Seenplatte nicht etwa darum, ob die Bill & Melinda-Gates-Stiftung Drostens Institut an der Charité fördert oder um die Corona-Politik. Stattdessen gehe es um Anstand und Respekt, betonte Traeger in seiner Urteilsbegründung am Donnerstag.
Auch ein öffentlich bekannter Mensch wie der seinerzeit vor allem als Corona-Experte bekannte Drosten habe das Recht, während seines Urlaubs in Ruhe gelassen zu werden. Das war nach Traegers Einschätzung im Sommer 2022 nicht der Fall. Er verwarnte eine 51-Jährige und einen 49-Jährigen aus Berlin, die Dauercamper auf dem Zeltplatz waren.
Dem Mann legte er öffentlich begangene Verleumdung zur Last, unter anderem, weil er Drosten lauthals als Verbrecher beschimpft hatte. Zudem wurde er belangt, weil er nach Überzeugung des Gerichts unerlaubt Fotos von Drosten gemacht und online weitergeschickt habe. Das entsprechende Handy ist er deswegen auch los. Die Frau wurde wegen Beleidigung belangt, sie hatte eigenen Angaben zufolge etwa «verpiss dich» zu Drosten gesagt. Gegen eine weitere ursprüngliche Angeklagte war das Verfahren bereits zuvor wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.