Nach einer fast tödlichen Messerattacke im Volkspark Hasenheide vor elf Monaten steht ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Berlin. Er soll einen damals 44-jährigen Mann so schwer mit einem Messer verletzt haben, dass dieser in Lebensgefahr schwebte und notoperiert werden musste.
Die Anklage lautete zunächst auf gefährliche Körperverletzung. Das Gericht erteilte allerdings den Hinweis, dass nach vorläufiger Würdigung auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht komme.
Auf Antrag des Verteidigers sowie der Anwältin des 44 Jahre alten Nebenklägers wurde die Öffentlichkeit nach Verlesung der Anklage für die Dauer der Aussagen der beiden Männer ausgeschlossen. Es seien Schilderungen aus ihrem Intimleben zu erwarten, so die Anwälte.