IS-Rückkehrerin zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt
Knapp sieben Monate nach ihrer Festnahme bei der Rückkehr nach Deutschland ist eine IS-Anhängerin zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Kammergericht Berlin sprach die 35-Jährige der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Vor rund zwölf Jahren habe sie Berlin aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus verlassen und sei nach Syrien ausgereist, um sich dort – wie zuvor ihr Ehemann – der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Die Mitgliedschaft sei von erheblicher Dauer gewesen – «die Angeklagte hat die menschenverachtende, radikal-islamistische Anschauung der Organisation in dieser Zeit voller Überzeugung vertreten», sagte die Vorsitzende Richterin Delia Neumann. Das Gericht habe trotz ihres Geständnisses «eine überzeugende Distanzierung von der radikalen Gesinnung noch nicht erkennen können». Die deutsche Staatsangehörige wurde am 23. April am Flughafen Berlin-Brandenburg von Bundespolizisten festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Rückkehr war in Absprache mit deutschen Behörden koordiniert worden, nachdem sich die Frau dazu entschlossen hatte. Mit diesem Schritt gab die Angeklagte aus Sicht des Gerichts dem Druck ihrer Mutter nach. Die Frau habe sich 2014 innerhalb kürzester Zeit radikalisiert, hieß es im Urteil. Zuvor habe sie wegen heftiger Auseinandersetzungen die Wohnung der Familie verlassen müssen. Sie habe neuen Anschluss gesucht und gefunden in einer Gruppe junger Frauen, die den Islamunterricht in einer Moschee in Berlin-Neukölln besuchten. Über einen Vermittler habe sie einen tschetschenisch-stämmigen Mann geheiratet. Im Dezember 2014 sei die Angeklagte über Istanbul in das Herrschaftsgebiet des IS in Syrien gereist. Ihr damaliger Mann, mit dem sie nach islamischem Ritus verheiratetet war, soll sich kurz zuvor in Syrien dem IS angeschlossen und für diesen gekämpft haben. Bis etwa Anfang Februar 2015 soll die Angeklagte mit ihrem Mann dort gelebt und seine Tätigkeit für den IS unterstützt haben, indem sie den gemeinsamen Haushalt führte. Nach ihrer Trennung von ihrem Mann habe sie sich in Frauenhäusern des IS aufgehalten. In dieser Zeit habe sie auf eine Freundin in Berlin eingewirkt, den IS ebenfalls zu unterstützen und dafür auch nach Syrien zu kommen. Im Juni 2015 habe die Freundin Berlin verlassen und sei ins IS-Gebiet in Syrien ausgereist. «Sie ist seit 2019 verschollen», hieß es im Urteil. «Alles spricht dafür, dass sie in Syrien unter furchtbaren Umständen ums Leben kam.» Die Angeklagte wurde im März 2019 von kurdischen Streitkräften festgenommen. Bis zu ihrer Gefangennahme habe ihre IS-Mitgliedschaft angedauert, so das Gericht. Sie kam laut Ermittlungen in das al-Hol-Lager im Nordosten Syriens. Im Januar 2020 sei ihr mit Unterstützung ihres Ex-Mannes und bezahlten Schleusern die Flucht in die Türkei gelungen. Dort lebte sie bis April 2026 mit falschen Personalien. Die 35-Jährige hatte umfassend ausgesagt und gestanden. «Ich denke, ich war radikal», sagte die Mutter einer kleinen Tochter. Damals habe sie ihre Ausreise als eine Pflicht betrachtet. Sie bedauere ihr Verhalten. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenRückkehr auf Druck der Mutter
Freundin aus Berlin zur Ausreise überredet