Im Hort einer Berliner Grundschule darf eine erweiterte Form der sogenannten Regenbogenflagge hängen bleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage von Eltern einer Grundschülerin abgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte. Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet werde, hieß es.
Im konkreten Fall ging es um eine «Progress-Pride»-Flagge. Diese wurde um Farben und Symbole ergänzt, um die Inklusion verschiedener Gruppen innerhalb der Gemeinschaft von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans- und queeren Menschen (LGBTQ) zu betonen. Aus Sicht der Schule in Berlin-Treptow symbolisiert die Flagge «Akzeptanz und Vielfalt der Lebensformen».