Bewohnerinnen und Bewohner in Brandenburger Pflegeheimen haben grundsätzlich ein Recht auf ein Einzelzimmer. Doppelzimmer sind nur noch ausnahmsweise zulässig. Das ergibt sich aus einem Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 6 B 12/25).
Der Betreiber eines seit 1995 existierenden Pflegeheims in Erkner bei Berlin wollte sich beim Landesamt für Soziales und Versorgung den Pflegebetrieb auch mit Doppelzimmern genehmigen lassen, was dieses ablehnte. Eine gegen die Entscheidung gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Cottbus ab, nun brachte auch die Berufung für den Heimbetreiber keinen Erfolg.