Ein falscher Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Honorar - auch wenn er über Fachwissen verfügt und seine Patienten zufrieden sind. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Damit war die Klage einer Krankenkasse aus Niedersachsen gegen einen Mann aus Berlin erfolgreich, der 2018 in Mannheim wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt wurde.
Er hatte sich demnach seine Zulassung als Kinder- und Jugend-Psychotherapeut in
Baden-Württemberg mit gefälschten Diplomen erschlichen. In der Folge zahlte ihm die Kassenärztliche Vereinigung Honorar von mehr als 110.000 Euro.