Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette ist der schwerste Vorwurf vom Tisch. Das Landgericht Verden wertet den bewaffneten Überfall in Stuhr nahe Bremen nicht als Mordversuch, wie das Gericht mit einem rechtlichen Hinweis klarstellte. Die 66-Jährige kann mit einer niedrigeren Strafe rechnen, falls sie verurteilt werden sollte.
Das Gericht geht allerdings weiter von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Die Richter glauben also, dass der Schütze den Tod des Opfers zwar nicht unbedingt gewollt, ihn aber in Kauf genommen hat. Doch er sei von dem Vorsatz zurückgetreten und habe entschieden, die Tat nicht zu Ende zu bringen.