Logo DieBrandenburger News
Nachrichten / Justiz

Betrüger auf der Flucht - wie läuft eine Fahndung ab?

Betrüger auf der Flucht - wie läuft eine Fahndung ab?
Staatsanwalt Nils Leimbrock rechnet im Fall Hedrik Holt mit allem. (Archivbild) / Foto: Friso Gentsch/dpa
Von: DieBrandenburger News
Im Fall des Windkraftbetrügers könne ihn nichts mehr überraschen, sagt ein Oberstaatsanwalt. Warum er sich sicher ist, Holt zu schnappen.

Seit August ist Windkraftbetrüger Hendrik Holt auf der Flucht. Er war im offenen Vollzug eines Berliner Gefängnisses untergebracht und kam eines Tages einfach nicht wieder. Einen Tag nach der Flucht schrieb er das auch der Justiz in einer E-Mail. Er komme nicht zurück, hieß es sinngemäß in der Nachricht. Die Ermittler, die weltweit und mit einem Europäischen Haftbefehl nach Holt fahnden, sehen das naturgemäß anders. 

Der aus dem emsländischen Haselünne stammende Holt wurde 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab, an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen. 

Ein Überblick darüber, wie so eine Fahndung abläuft:

Welche Rolle spielen E-Mails oder Social-Media-Beiträge?

Die E-Mail einen Tag nach seiner Flucht oder ein Instagram-Beitrag mit den Worten «Liebesgrüße aus Moskau», den mehrere Medien aufgriffen - ist das für die Ermittler nützlich? Beweise seien das nicht, zumal die Echtheit des Instagram-Beitrags bisher auch fraglich sei, heißt es vom Landeskriminalamt (LKA) in Niedersachsen. Es handele sich wohl aber um Fahndungshinweise. Die könnten durchaus Erkenntnisse zu Aufenthaltsorten, Kontaktpersonen oder den aktuellen Lebensumständen der Gesuchten liefern. 

Sogenannte Open Source Intelligence (OSINT) spiele bei der Fahndung daher eine immer größere Rolle. OSINT bezeichnet dabei die Informationsgewinnung aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Social Media, Internet und Medien. Auf diesem Weg würden etwa Beiträge in sozialen Netzwerken ausfindig gemacht und auch bewertet.

Wie funktioniert die internationale Zusammenarbeit?

Grundlage der Zusammenarbeit ist ein internationaler Haftbefehl, wie der Europäische Haftbefehl, der gegen Hendrik Holt vorliegt. Über ihn erfahren Polizeien aus aller Welt von der Fahndung. Sofern sie Erkenntnisse zu dem Fall haben, tauschen sie diese mit den deutschen Ermittlern aus. Auf diesem Weg werden etwa auch gemeinsame Fahndungsmaßnahmen koordiniert. 

«Die Kooperation mit ausländischen Behörden nimmt in diesem Kontext einen wesentlichen Stellenwert ein und stellt einen bedeutenden Bestandteil der internationalen Ermittlungs- und Fahndungszusammenarbeit dar», heißt es dazu vom LKA.

Relevant wird der Europäische Haftbefehl auch bei einer etwaigen Auslieferung: Sollte der Verdächtige in einem europäischen Land gefasst werden, das an dem Mechanismus teilnimmt, erleichtert dies die Auslieferung. Dann werde nicht mehr einzeln geprüft, ob die Vorwürfe gegen den Verdächtigen auch im Land der Festnahme standhaft seien, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, die nach Holt fahndet. Neben dem Europäischen Haftbefehl gebe es auch vergleichbare Abkommen mit einigen anderen Ländern.

Ohne derartige Abkommen kann eine Auslieferung mitunter knifflig werden. «Im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit kann es aufgrund verschiedener, auch länderspezifischer rechtlicher Umstände, zu Einschränkungen kommen. Dies betrifft ebenso den Auslieferungsverkehr», heißt es dazu vom LKA.

Sollte Hendrik Holt also tatsächlich in Russland sein, wäre eine Auslieferung dann überhaupt realistisch? Laut der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist das zumindest «fraglich». 

Gibt es Unterschiede zwischen der Suche nach Verbrechern und Ausbrechern?

«Eine Unterscheidung zwischen der Fahndung nach geflohenen Strafgefangenen und der Fahndung nach anderweitig flüchtigen Straftätern besteht in dieser Hinsicht nicht», erklärte eine Sprecherin des Landeskriminalamtes. Konkrete Details zur Fahndung nach Flüchtigen - der sogenannten Zielfahndung - verraten Ermittler aber nicht. Aus «einsatztaktischen Gründen», wie die LKA-Sprecherin erklärte. 

Im konkreten Fall Hendrik Holt gibt es zumindest die Besonderheit, dass bereits umfangreiche Ermittlungsergebnisse aus der Vergangenheit vorliegen. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einem «eher großen» Fluchtradius aus.

Warum erfährt die Öffentlichkeit meist so wenig von laufenden Fahndungen?

Auch das hängt mit den ermittlungs- und einsatztaktischen Gründen zusammen. «Zwischenstände» würden daher nicht mitgeteilt, heißt es vom LKA. Neuigkeiten gebe es nur, wenn beispielsweise eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe.

Anders ist das bei einer Öffentlichkeitsfahndung, wenn etwa mit einem Phantombild oder Foto des Gesuchten auch um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten wird. Dazu komme es aber nur besonderen Fällen.

Wird die Fahndung irgendwann eingestellt?

«Grundsätzlich wird eine Fahndung nicht eingestellt», betonte die LKA-Sprecherin. Nur durch eine Festnahme, die Überstellung nach Deutschland oder die Aufhebung des Haftbefehls ende die Fahndung.

Und wie geht es nun im Fall Holt weiter?

Der leitende Osnabrücker Staatsanwalt Nils Leimbrock zeigt sich überzeugt, dass er Holt schnappen könne. Er glaube kaum, dass der Betrüger sich «aufgrund seines Geltungsbedürfnisses und seines Finanzbedarfs langfristig erfolgreich der Strafverfolgung entziehen kann», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Zudem betonte er: «"Flucht" ist ein sehr anstrengender und belastender Zustand.»

Der Zeitung sagte der Ermittler, der Holt schon einmal gefasst hatte, dass ihn die Flucht des Betrügers nicht überrascht habe. «In diesem Fall mit seinen zahllosen Absurditäten kann einen nämlich nichts mehr überraschen.»

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieBrandenburger News
Artikel von

DieBrandenburger News

DieBrandenburger News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.