Die Beratung des Gerichts über die Klage von Gerhard Schröder (SPD) dauerte keine zwei Stunden, dann stand das Urteil fest: Der Ex-Bundeskanzler hat keinen rechtlichen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Seine Klage wurde am Donnerstag abgewiesen, der Altkanzler verliert auch in der zweiten Instanz vor Gericht. Zwar bezahle der Staat in jahrzehntelanger Praxis den früheren Kanzlern nach ihrer Amtszeit Büro und Mitarbeiter zur Erfüllung von öffentlichen Aufgaben, stellte das Gericht fest. Aber nur weil es diese Praxis gebe, bestehe eben noch kein Rechtsanspruch. Kritische Fragen und Anmerkungen des Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten die Entscheidung schon erahnen lassen. Rechtskräftig ist sie noch nicht.
Überraschend war Schröder zehn Minuten vor Beginn der Verhandlung im Gericht aufgetaucht. Im schwarzen Anzug stand er am Morgen im großen Saal des Oberverwaltungsgerichts nahe dem Bahnhof Zoo, begleitet von seiner Frau Soyeon Schröder-Kim in tiefblau. Kurz stolperte Schröder über eine Teppichkante, dann begrüßte ihn der Vorsitzende Richter Boris Wolnicki ausgesprochen freundlich: «Es ist schön, dass Sie selbst gekommen sind, das ehrt uns. So viel darf ich sagen, ohne dass die Neutralität infrage gestellt wird.» Schröder, der zwischen seinen beiden Anwälten saß, erwiderte, es sei «angenehm hier zu sein».