Im Rechtsstreit mit ihrem früheren ARD-Sender RBB über ein sogenanntes Ruhegehalt hat die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger (64) einen Teilerfolg erzielt. Zugleich unterlag sie in dem Zivilprozess vor dem Landgericht Berlin in weiteren Punkten. Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig, die Berufung beim Kammergericht ist möglich.
Das Landgericht sprach Schlesinger Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Die Höhe liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch nur um diesen einen Monat. Allerdings strebte sie damit auch eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes seit der Entlassung und auch für die Zukunft an.