Trotz des Teil-Freispruchs für einen der vier Angeklagten verzichtet die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil wegen des Gold-Diebstahls von Manching auf eine Revision. Ein Sprecher des Landgerichts Ingolstadt berichtete, dass während der in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufenen Revisionsfrist kein Antrag der Staatsanwaltschaft eingegangen sei.
Die Verteidiger der vier Angeklagten hatten bereits unmittelbar nach dem Urteil Revision eingelegt oder angekündigt. Ihre Mandanten waren zu Gefängnisstrafen zwischen vier Jahren, neun Monaten und elf Jahren verurteilt worden. Die Anwälte hatten Freisprüche verlangt.
Angeklagt waren drei Männer aus dem Raum Schwerin sowie ein Angeklagter aus Berlin. Die Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt, ihnen wird eine Reihe von Einbrüchen über einen langen Zeitraum vorgeworfen. Der bekannteste Fall ist der Einbruch ins Manchinger Museum, bei dem der 2.100 Jahre alte keltische Goldschatz gestohlen wurde.