Der Kampf einer Familie um ein Grundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) wird Anfang kommenden Jahres vor dem Bundesgerichtshof in die nächste Runde gehen. Der Verhandlungstermin in Karlsruhe sei für den 17. Januar angesetzt, teilte die Behörde mit. Das Gericht hatte die Revision des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Die Familie hatte das Baugrundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück.