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BGH bestätigt Mord-Urteil nach Messerangriff auf Ehefrau

BGH bestätigt Mord-Urteil nach Messerangriff auf Ehefrau
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil geprüft. (Archivbild) / Foto: Uli Deck/dpa
Von: DieBrandenburger News
Die vier gemeinsamen Kinder schliefen noch, als es im April 2025 zwischen einem Ehepaar zum Streit kommt. Der Mann greift zum Küchenmesser. Das Mord-Urteil gegen ihn ist nun rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haftstrafe für einen Mann wegen des tödlichen Messerangriffs auf seine Ehefrau bestätigt. Der 5. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin I, wie das höchste deutsche Strafgericht mitteilte. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Die vier Kinder des aus Afghanistan stammenden Paares schliefen noch, als es laut Landgericht am Morgen des 17. April 2025 in der Wohnung der Frau in Berlin-Britz zu einem Streit kam. Der Angeklagte habe seine Ehefrau beschimpft und ihr vorgeworfen, sie würde sich einem anderen Mann zuwenden. Er habe zu einem Küchenmesser gegriffen und ihr «in Tötungsabsicht in rascher Folge fünf Stiche versetzt», hieß es im Urteil. Die Frau verblutete im Hausflur.

Angeklagter hatte zur Tat geschwiegen

Das Berliner Landgericht sprach den 45-Jährigen im Januar 2026 wegen Mordes schuldig. Er habe die 37-jährige Frau aus Wut bestrafen wollen, weil sie sich nicht nach seinen Vorstellungen verhalten habe, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe aus der Überzeugung heraus gehandelt, «dass es ihm als Mann zustehe, seine Frau dafür bestrafen zu dürfen und er sogar berechtigt sei, ihr das Leben zu nehmen». 

Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert, allerdings keinen konkreten Antrag gestellt. Der Angeklagte, der 2015 mit seiner Familie nach Deutschland kam, hatte zur Tat geschwiegen. Er hatte sich nach Angaben seines Sohnes einige Monate vor der Tat wegen einer anderen Frau von seiner Ehefrau getrennt. Nach Ende der neuen Beziehung sei er wieder aufgetaucht.

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