Fünf Beteiligte eines Hanf-Start-ups stehen erneut wegen Verdachts auf Drogenhandel vor dem Berliner Landgericht. Freisprüche für die Geschäftsführer und Teilhaber des CBD-Handels im ersten Strafprozess vor rund drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts angeordnet.
Auf der Anklagebank sitzen drei Gründer eines Berliner Hanf-Start-ups und zwei Teilhaber. Von August 2018 bis Februar 2019 hätten sie Produkte mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) vertrieben, so die Anklage. Zwei der Männer sollen die Firma finanziell unterstützt und dadurch Beihilfe geleistet haben.