Der jüdische Student Lahav Shapira ist mit seinem Versuch gescheitert, die Freie Universität Berlin (FU) zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni als unzulässig ab. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, erklärte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern «allgemeine Pflichten der Hochschule».
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.