Der jüdische Student Lahav Shapira ist mit seinem Versuch gescheitert, die Freie Universität Berlin (FU) zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni als unzulässig ab. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, erklärte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern «allgemeine Pflichten der Hochschule».
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Klage nach Angriff
Shapira hatte geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung.
«An der Freien Universität hat sich ein Klima ausgebreitet, das antisemitisch geprägt ist», erklärte Shapiras Anwalt Christoph Köhler. Sein Mandant werde so an seinem Studium gehindert. Nach dem Berliner Hochschulgesetz seien Universitäten unter anderem dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten und Studierenden vor Diskriminierung zu schützen.
Die FU verwies vor Gericht auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine «Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung» und eine Antidiskriminierungssatzung.
Geht Verfahren in nächste Instanz?
«Wir haben es uns nicht einfach gemacht», erklärte Richter Fischer. Shapira habe eindrücklich vor Gericht geschildert, welche Folgen der Angriff der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel für den Hochschulalltag habe. Gegen konkretes rechtswidriges Handeln anderer Menschen könne der Kläger jedoch auf andere Weise vorgehen, etwa auf Grundlage des Hochschulordnungsgesetzes oder des allgemeinen Polizei- und Ordnungsgesetzes.
Shapira und seine Anwälte erwägen, das Thema von der nächsten Instanz klären zu lassen. Sie wollen jedoch die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor sie dies entscheiden.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung. Zugleich betonte er, das Gericht habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht. Von der FU hieß es, sie setze ihre präventive Schutzarbeit fort. «Studierende müssen sich an der Freien Universität ohne Angst vor Ausgrenzung oder Bedrohung bewegen können», erklärte der Uni-Präsident Günter M. Ziegler.
Berufungsverfahren läuft parallel
Der Angriff auf Shapira, Bruder des bekannten Comedians Shahak Shapira, beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin. Der Angreifer hatte Berufung eingelegt gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als «antisemitischen Gewaltexzess» gewertet.
Der frühere Lehramtsstudent der FU, der inzwischen als Vertriebsmitarbeiter tätig ist, bestreitet eine politische Motivation. Die Gewalttat selbst räumte er ein und entschuldigte sich vor Gericht bei Shapira, der in dem Verfahren Nebenkläger ist.
Staatsanwalt Marc-Alexander Liebig geht jedoch weiterhin von einer antisemitischen Tat aus. Wegen der langen Zeit, die inzwischen seit der Tat vergangen ist, plädierte er auf eine etwas geringere Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Das Gericht will sein Urteil am 13. April verkünden.
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