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Keine Einigung im Streit um Westernstadt Old Texas Town in Berlin-Spandau

Der Cowboyclub Old Texas Town würde gerne auf dem bisherigen Grundstück in Spandau bleiben. (Archivbild)  / Foto: Jörg Carstensen/dpa
Der Cowboyclub Old Texas Town würde gerne auf dem bisherigen Grundstück in Spandau bleiben. (Archivbild) / Foto: Jörg Carstensen/dpa

Verhandlungen über die Westernstadt Old Texas Town in Berlin-Spandau sind gescheitert. Eigentümer will Räumungsklage durchsetzen; Bezirk widerspricht.

Im Dauerstreit um die Zukunft der Westernstadt Old Texas Town in Berlin-Spandau zeichnet sich keine Lösung ab. Die Verhandlungen mit dem Bezirksamt über die Entwicklung des Grundstücks in der Paulsternstraße seien gescheitert, teilte der Eigentümer, die Unternehmensgruppe Dr. Aldinger & Fischer, mit. 

«Die Parteien hatten sich bereits auf wesentliche Vertragsinhalte verständigt - der Vertragsabschluss stand kurz bevor. Trotz dieser Fortschritte konnte letztlich keine Einigung erzielt werden.» Das Angebot der Unternehmensgruppe für eine fünfjährige Übergangslösung sei abgelehnt worden. 

Ausschlaggebend sei gewesen, dass das Bezirksamt nicht bereit gewesen sei, die rechtlich notwendige Absicherung durch einen Bauvorbescheid zu geben. Für den Verein Old Texas Town, der das Grundstück für seine Westernstadt nutzt, bedeute das Ende der Verhandlungen, dass der Eigentümer die anhängige Räumungsklage nun durchsetzen werde. 

Bezirksamt widerspricht dem Eigentümer 

Das Bezirksamt Spandau sieht den Sachverhalt etwas anders. «Die ursprüngliche Position des Bezirksamtes war die dauerhafte Sicherung der Westernstadt Old Texas Town am Standort», sagte der zuständige Bezirksstadtrat Thorsten Schatz (CDU) auf dpa-Anfrage. «Im Laufe der Gespräche haben wir uns schrittweise bewegt und waren bereit, erhebliche Zugeständnisse zu machen. Aus einer dauerhaften Sicherung wurden zunächst zwölf Jahre und zuletzt acht Jahre.»

Das sei die mit dem Verein Old Texas Town abgestimmte Mindesterwartung gewesen. Der Eigentümer sei jedoch nicht bereit gewesen, über eine fünfjährige Duldung hinauszugehen. 

Die Behauptung, das Bezirksamt sei nicht bereit gewesen, eine rechtliche Absicherung zu schaffen, entspreche nicht den tatsächlichen Verhandlungen, sagte Schatz. «Richtig ist vielmehr: Rechtssicherheit kann nicht einseitig verlangt werden.» Planungssicherheit müsse für alle Beteiligten gelten und nicht nur für eine Seite. Einer möglichen juristischen Auseinandersetzung über den Bebauungsplan sehe das Bezirksamt mit der gebotenen Gelassenheit entgegen.

Der Verein würde mit seiner Westernstadt gern auf dem Gelände bleiben - der Pachtvertrag ist allerdings bereits abgelaufen. Bezirk, Verein und Eigentümer haben sich monatelang bemüht zueinanderzufinden. Das Unternehmen wünscht mittelfristig die Möglichkeit für eine «gewerbliche Entwicklung» dort zu bekommen. Der 2012 festgesetzte Bebauungsplan mit dem «Sondergebiet Westernstadt» lässt das nicht zu - der Bezirk müsste ihn ändern, will das aber nicht.

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