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Woidke widerspricht Merz: Gesetzliche Rente in Brandenburg darf nicht nur "Basisabsicherung" sein

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) weist in der Rentendebatte auf ostdeutsche Besonderheiten hin. (Archivbild)  / Foto: Soeren Stache/dpa
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) weist in der Rentendebatte auf ostdeutsche Besonderheiten hin. (Archivbild) / Foto: Soeren Stache/dpa

Brandenburgs Ministerpräsident Woidke kritisiert Merz' Vorstellung von der gesetzlichen Rente als "Basisabsicherung" und weist auf die Abhängigkeit vieler Ostdeutscher hin.

Das von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vertretene Konzept einer gesetzlichen Rente als «Basisabsicherung» stößt bei Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke auf Widerspruch. «Ein Großteil der Ostdeutschen hatte - trotz oftmals 45 und mehr Berufsjahren - einfach nicht die Möglichkeit, sich andere Grundlagen der Altersversorgung zu schaffen», erklärte der SPD-Politiker auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Brandenburger Rentnerinnen und Rentner seien durch diese besonderen Bedingungen überwiegend auf die gesetzliche Rente angewiesen. 

«Diesem Umstand muss in der Debatte Rechnung getragen werden», forderte Woidke. «Denn am Ende des Arbeitslebens haben auch diese Menschen ein Recht auf eine vernünftige Rente, welche auf Dauer ihren Lebensstandard sichert. Alles andere wäre ungerecht.»

Rente nur als «Basisabsicherung»?

Kanzler Merz hatte am Montag beim Bundesverband deutscher Banken gesagt: «Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter.» Der CDU-Chef verwies dabei auf die Notwendigkeit zusätzlicher Altersvorsorge. Seinen Äußerungen stießen bei anderen Parteien auf viel Kritik, selbst in der CDU wurde Widerspruch laut.

Das zeigt die Statistik 

Laut Staatskanzlei beziehen in Brandenburg mehr als 820.000 Menschen eine Altersversorgung überwiegend aus der gesetzlichen Rente. Nach Angaben des Amtes für Statistik von 2023 beträgt diese bei Männern durchschnittlich 1.424 Euro monatlich, bei Frauen 1.231 Euro - bei einem Erwerbsalter von überwiegend 45 Jahren. 

Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen stünden den fraglichen Rentnerinnen und Rentnerinnen 1.253 Euro (Männer) beziehungsweise 1.083 Euro (Frauen) ohne weitere Abzüge zur Verfügung. Gleichzeitig hätten sie die gleichen Belastungen durch steigende Preise zu verkraften wie alle anderen auch.

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