Ein neues Schiedsgericht soll aus Sicht von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Rückgabe von nationalsozialistischem Raubgut in Deutschland erleichtern. Das Bundeskabinett stimmte einer entsprechenden Reform des Verfahrens zu. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland und die Jewish Claims Conference waren an den Beratungen beteiligt.
Zuletzt hatten Anwälte, Historiker und Erben von Geschädigten in einem Brief an Kanzler Olaf Scholz kritisiert, durch die geplanten Neuerungen verschlechtere sich die Situation der Opfer. Sie stören sich daran, dass die Beratende Kommission, die bislang Empfehlungen zu Rückgaben ausspricht, durch ein Schiedsgericht ersetzt werden soll, dessen Rahmenbedingungen intransparent seien.
Den Plänen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) zufolge soll das neue Schiedsgericht künftig abschließend entscheiden, wenn Rückgaben von NS-Raubgut nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien strittig bleiben. Zentral dabei ist die sogenannte geplante «einseitige Anrufbarkeit».