Der juristische Streit um die Atommülltransporte durch Nordrhein-Westfalen von Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland geht in die nächste Instanz. Die Umweltschutzorganisation BUND NRW habe Beschwerde gegen die Castor-Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der dpa mit. Das Verfahren liege damit nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
BUND will Transport während des Gerichtsverfahrens verhindern
Der NRW-Landesverband des BUND kündigte an, per Zwischenverfügung sicherstellen zu wollen, dass die Transporte nicht während des laufenden Eilverfahrens am OVG gestartet werden. In der eingelegten Beschwerde, die für sich genommen keine aufschiebende Wirkung hat, habe die Umweltschutzorganisation geltend gemacht, dass das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vom Verwaltungsgericht Berlin bei der ersten Entscheidung zu eng ausgelegt worden sei.
Zuvor hatte das Berliner Verwaltungsgericht am 8. Januar 2026 einen Eilantrag des BUND als unzulässsig zurückgewiesen. Unter anderem mit der Begründung, dass der Antragsteller als Verband nicht antragsbefugt sei und deshalb die Genehmigung gerichtlich nicht angreifen könne. «Wenn hochriskante Atomtransporte der gerichtlichen Kontrolle entzogen werden, steht der Umweltrechtsschutz insgesamt auf dem Spiel», betont Kerstin Ciesla vom NRW-Landesverband laut Mitteilung. Der BUND halte eine umfassende gerichtliche Klärung der offenen Rechts- und Sicherheitsfragen für unverzichtbar und dringe auf eine entsprechende Entscheidung der Beschwerdeinstanz.