Der Rechtsstreit um ein Haus und ein Grundstück in Rangsdorf wird nun doch nicht am 15. Januar vom Oberlandesgericht neu aufgerollt. Der Termin wurde abgesagt, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes in Brandenburg an der Havel bestätigte. Die Parteien sind nach Informationen des Gerichts in Vergleichsgesprächen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte zuletzt ein früheres Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen. Der erneute Prozess ist mit der Terminabsage nicht aufgehoben. Die Parteien versuchen nun auf anderem Weg eine Lösung herbeizuführen.
Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.