Die Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus dürfen stattfinden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit einen Beschluss aus der Vorinstanz bestätigt. Die Eilentscheidung aus Berlin ist nicht anfechtbar, wie das OVG am Montag mitteilte.
Die Umweltorganisation BUND wollte den Transport mit der Begründung verhindern, dass die Sicherheit der Castoren bei der Fahrt über die Straßen in Nordrhein-Westfalen gegen Störmaßnahmen Dritter nicht gewährleistet sei. Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte einen ersten Eilantrag zurückgewiesen.