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Kölln ruft Frühstücksflocken „Zauberfleks Schoko“ (375 g, MHD 17.04.2027, Charge L6165) wegen Fremdkörpern zurück – Verkauf in elf Bundesländern

Die Firma Kölln ruft eine Charge Frühstücksflocken zurück. (Symbolbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Die Firma Kölln ruft eine Charge Frühstücksflocken zurück. (Symbolbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Kölln ruft „Zauberfleks Schoko“ (375 g, MHD 17.04.2027, Charge L6165) wegen möglicher Fremdkörper zurück. Rückgabe in den betroffenen Bundesländern; Erstattung ohne Bon.

Wegen des Verdachts auf Fremdkörper ruft die Firma Kölln  die Frühstücksflocken «Kölln Zauberfleks Schoko» zurück. Betroffen ist die 375-Gramm-Packung. 

Wie die Webseite lebensmittelwarnung.de mitteilte, ist die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 betroffen. Die Chargennummer lautet L6165. Verkauft wurden die Frühstücksflocken in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. 

Weiter hieß es, dass die potenziellen Fremdkörper eine Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr darstellen. Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt keinesfalls zu verzehren. Stattdessen solle die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstattet.

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