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Enten in Mastbetrieb gequält? Vorwürfe zurückgewiesen

Enten in Mastbetrieb gequält? Vorwürfe zurückgewiesen
Noch ist unklar, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) mit einer Anzeige gegen einen Entenmast-Betrieb im Osten Brandenburgs umgeht. (Archivbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Von: DieBrandenburger News
Heimliche Videoaufnahmen, schwere Vorwürfe: Eine Tierrechts-Organisation wirft einem Brandenburger Betrieb Misshandlung von Enten vor. Der Anwalt des Betriebs widerspricht.

Eine Tierrechts-Organisation hat Vorwürfe der Tierquälerei gegen einen Entenmast-Betrieb im Osten Brandenburgs erhoben und Anzeige erstattet. Das Unternehmen sieht keine Verletzungen des Tierschutzes und wies die Anschuldigungen zurück. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) konnte einen Eingang einer Strafanzeige bislang nicht bestätigen.

Aufnahmen mit versteckten Kameras 

Die Organisation Animals Rights Watch (ARIWA) bezieht sich auf Videomaterial, das mit versteckten Kameras aufgenommen wurde. Sie wirft dem Entenmast-Betrieb in Brandenburg vor, dass Tiere beim Verladen getreten, geworfen und an einem Flügel hoch gezerrt worden seien und spricht von «systematischer Misshandlung». Zuerst berichtete der RBB darüber. Bereits 2023 hatte sich die Organisation gegen den Betrieb gewandt und ihm Tierschutz-Verstöße vorgeworfen. 

Die Brandenburger Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke sagte dem RBB zu den erneuten Vorwürfen: «Aus meiner Sicht sind da ganz klar Tierschutzverstöße zu sehen, weil Tiere zum Teil geworfen werden, dann nicht direkt wieder aufstehen. Also sie haben offensichtlich Schmerzen oder leiden».

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Anwalt: Keine Tierschutzverletzungen zu sehen

Der Anwalt des Betriebs teilte auf Anfrage mit, auf den gesichteten Videoaufnahmen seien keine strafbaren oder ordnungswidrigen Tierschutzverletzungen festgestellt worden. Es handele sich um männliche Flugenten. Ihre besonders kräftigen Flügel seien dazu bestimmt, den gesamten Rumpf des Tieres auch während längerer Flugstrecken schmerzfrei zu tragen. Auf Bildern sei zu sehen, dass Tiere unter anderem mit den Füßen getrieben, nicht getreten worden seien, hieß es vom Anwalt. 

Zum Anheben einzelner Tiere an Flügeln teilte der Anwalt mit: «Soweit das zu erkennen ist, werden die davon betroffenen Tiere stets am starken und von der Flugmuskulatur umgebenen Oberarmknochen (Humerus) erfasst und gehalten und zeigen daher auch keinerlei Anzeichen dafür, dass dies für sie schmerzhaft oder leidvoll sein könnte.» Der Betrieb habe aber einen Katalog von zusätzlichen Maßnahmen erstellt, «die die Ausstallungen im Interesse des Tierwohls noch weiter optimieren (...)» . Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach Vorwürfen aus 2023 sei zudem eingestellt worden.

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