Das neue Jahr bringt einige Änderungen, die die Menschen in Brandenburg betreffen. Eine Auswahl:
Mietpreisbremse in Brandenburg wird ausgeweitet
In deutlich mehr Brandenburger Orten soll ab dem kommenden Jahr die Mietpreisbremse gelten. In 36 Städten und Gemeinden «mit nachweislich angespanntem Wohnungsmarkt» seien künftig Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vorgesehen, teilte Bauminister Detlef Tabbert (BSW) mit. Bisher galt die Regelung in 19 Orten, in fünf davon läuft sie aus.
Die Verordnung zur Mietpreisbremse sieht vor, dass bei neuen Mietverträgen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschritten werden darf. Bei bestehenden Verträgen begrenzt die Kappungsgrenze Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Die Regelung gilt laut Tabbert nur für Gebäude vor Baujahr 2014, Neubauten sind ausgenommen.