Der sogenannte Landesmindestlohn in Berlin steigt zum 1. Januar um mehr als einen Euro von 13,69 Euro auf 14,84 Euro pro Stunde. Ein Jahr später erhöht er sich dann auf 15,59 Euro. Das legte der Senat in einer Rechtsverordnung fest und setzte damit einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses um.
Der Landesmindestlohn gilt überall dort, wo das Land Berlin finanziell beteiligt ist und Einfluss nehmen kann. Dazu gehören etwa der Landesdienst oder landeseigene Unternehmen. Er greift aber auch zum Beispiel in Organisationen, die Geld vom Land erhalten, etwa soziale Träger.