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Berliner Bezirke starten neuen Anlauf für Verpackungssteuer – Vorstoß aus Friedrichshain-Kreuzberg

Berliner Bezirke starten neuen Anlauf für Verpackungssteuer – Vorstoß aus Friedrichshain-Kreuzberg
Für derlei Einweggeschirr ist in Tübingen eine Abgabe fällig, nun wünschen sich auch die Berliner Bezirke ein solches Vorgehen. (Archivbild) / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von: DieBrandenburger News
Einwegbecher und Pizzakartons erzeugen Müllberge in der Innenstadt, wo Partybesucher und Touristen unterwegs sind. Die Müllentsorgung zahlen letztlich die Anwohner. Die Bezirke wollen das ändern.

Die Berliner Bezirke haben einen weiteren Anlauf für die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einweg-Kaffeebecher, Pizzakartons oder Aluschalen gestartet - obwohl der Senat das Steuer bisher ablehnt. Das von den Grünen geführte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg brachte im Rat der Bürgermeister der zwölf Bezirke eine entsprechende Vorlage ein, die nun angenommen wurde, wie der Bezirk mitteilte. 

Das sei ein klares Signal, dass der Senat «seine bisherige Blockadehaltung» ablegen müsse, erklärte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Die Verpackungssteuer könne den Abfall im öffentlichen Raum deutlich reduzieren, weil sie Anreiz für die Nutzung von Mehrwegverpackungen biete. Derzeit müssten die Bezirke die Kosten für die Beseitigung des Mülls im öffentlichen Raum tragen. Diese Kosten würden dann über die Straßenreinigungsgebühr auf die Anwohner übertragen. 

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Senat will Regelung auf Bundesebene

Der Senat hatte die Einführung Steuer nur in Berlin vor einem Jahr abgelehnt und damit begründet, dass damit ein hoher Verwaltungsaufwand für betroffene Unternehmen sowie die Steuerverwaltung verbunden wäre. Dies gelte eben besonders bei einer Einführung nur in einzelnen Ländern oder Gemeinden. Eine entsprechende Regelung müsse auf Bundesebene erfolgen, so der Senat.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 22. Januar 2024 die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen als verfassungsgemäß eingestuft. Die Steuer gilt dort schon seit 2022. Sie wird auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen erhoben.

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