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Berlin: Keine Änderung im Strafrecht bei Schwarzfahren geplant

Berlin: Keine Änderung im Strafrecht bei Schwarzfahren geplant
In Berlin wird über den Vorstoß in Potsdam diskutiert, Fahren ohne gültigen Fahrausweis nicht mehr anzuzeigen. (Archivfoto) / Foto: Lukas Schulze/dpa
Von: DieBrandenburger News

Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz hat sich dagegen ausgesprochen, Fahren ohne Fahrschein im ÖPNV künftig nicht mehr als Straftat zu bewerten. «Es würde eine falsche Signalwirkung entfalten, wenn diejenigen, die sich unsolidarisch verhalten, indem sie kein Ticket kaufen, künftig kaum Konsequenzen fürchten müssten», teilte die Justizverwaltung auf dpa-Anfrage mit. In Potsdam hat die Stadtverordnetenversammlung erwirkt, dass Schwarzfahren dort künftig zumindest nicht mehr zur Anzeige gebracht wird.

Die Berliner Justizverwaltung sieht keine Notwendigkeit, an der bestehenden Rechtslage etwas zu ändern. «Neben der zu erwartenden deutlichen Zunahme von Fahrgästen ohne gültigen Fahrschein entstünde somit auch eine Gerechtigkeitslücke zwischen den zahlenden und nichtzahlenden Nutzern des Nahverkehrs.»

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Justizverwaltung weist auf das Sozialticket hin

«Berlin bietet bereits ein 9-Euro-Sozialticket an, welches den Personenkreis mit multiplen Problemlagen in den Blick nimmt», so die Justizverwaltung. Nach der aktuellen Rechtslage ist Schwarzfahren nach Paragraf 265a im Strafgesetzbuch als Leistungserschleichung strafbar.

Nach Angaben der Justizverwaltung wird eine Strafanzeige erst dann erstattet, wenn der betreffende Mensch dreimal innerhalb von zwölf Monaten ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wurde. Bis 2023 galt dabei ein Zeitraum von 24 Monaten. «Nach Auskunft der BVG hat die Halbierung des Zeitraums die Zahl der Strafanzeigen erheblich gesenkt.»

Grüne sehen Potsdam als Vorbild

Berlins Grünen-Fraktionsvorsitzender Werner Graf forderte, Berlin solle dem Potsdamer Beispiel folgen. «Die Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein verschärft soziale Probleme und Ungleichheiten, da häufig sozial und gesellschaftlich benachteiligte Menschen betroffen sind.» Diese soziale Ungleichheit setze sich bei der Strafvollstreckung fort, wenn die Betroffenen die Geldstrafen nicht bezahlen könnten und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten.

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Tino Schopf, sagte der dpa, die Entscheidung aus Brandenburg bringe neue Bewegung in die Debatte darüber, ob es noch zeitgemäß sei, das Erschleichen von Leistungen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. 

SPD ist gegen Einzellösungen

«Wer heute ohne gültigen Fahrschein erwischt wird, kann zur Zahlung eines sogenannten erhöhten Beförderungsentgelts verdonnert werden. Wer nicht zahlt, muss im Extremfall mit einer Ersatzfreiheitsstraße rechnen», sagte Schopf.

Die Ampel-Koalition im Bund habe sich dafür ausgesprochen, das Strafrecht an der Stelle zu reformieren. «Das begrüße ich ausdrücklich und halte es für deutlich sinnvoller als lokal beziehungsweise kommunal begrenzte Einzellösungen.»

Schwarzfahren wird auch in Potsdam weiterhin geahndet: Beim Fahren ohne gültiges Ticket werde auch künftig ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig, so ein Sprecher der Stadtwerke.

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