Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs - das sind wesentliche Anliegen des Berliner Mobilitätsgesetzes. Aus Sicht des Fachverbands Fußverkehr Deutschland (Fuss e.V.) ist Berlin fünf Jahre nach Inkrafttreten des Fußverkehrsgesetzes - einer Ergänzung des Mobilitätsgesetzes von 2018 - weit entfernt von den gesetzten Zielen.
«Drei Senatorinnen von Grünen und CDU haben fast nichts von dem getan, was das Gesetz für Berlins meistverbreitete und stadtfreundlichste Mobilitätsform verlangt», kritisierte Roland Stimpel aus dem Vorstand des Lobbyverbandes. Aktuell agiere Verkehrssenatorin Ute Bonde «auf dem mobilitätspolitischen Tiefpunkt», so Stimpel. Sein Verband wirft der CDU-Politikerin vor, die Belange von Fußgängern völlig zu vernachlässigen.
Das Berliner Mobilitätsgesetz wurde 2018 unter der rot-rot-grünen Regierung beschlossen und hat seitdem mehrere Ergänzungen erfahren. Es räumt Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV bei der Verkehrsplanung Vorrang ein. Es zielt auf eine sichere und klimafreundliche Verkehrspolitik ab, die das Auto weniger in den Mittelpunkt stellt.