Knapp zwei Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis sind in Brandenburg bisher in sechs Fällen bereits verhängte Haftstrafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch überarbeitet worden. «In vier Fällen erfolgte eine Entlassung», erklärte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums auf Anfrage. In zwei Fällen verblieben die Gefangenen in der JVA, da noch andere Haftstrafen vorlägen, die nicht unter die Amnestiereglungen des Gesetzes fallen.
Grund ist die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Das Cannabisgesetz sieht vor, dass verhängte Strafen, die künftig nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Bei einer Strafe, die nur zum Teil aus einer nun wegfallenden Strafe besteht, muss das Gericht die Gesamtstrafe neu bestimmen, erklärte der Ministeriumssprecher. Das neue Gesetz mache so allein in Brandenburg «die manuelle Sichtung von über 3600 Verfahren allein im Erwachsenenstrafrecht» notwendig, in denen es um Drogendelikte mit Cannabis geht. Der überwiegende Teil seien dabei Geldstrafen.