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Anwalt von Ex-RAF-Terroristin kritisiert Haftbedingungen

Anwalt von Ex-RAF-Terroristin kritisiert Haftbedingungen
Im Innenhof eines Behördenzentrums wird die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zu einem Hubschrauber geführt. / Foto: Uli Deck/dpa
Von: DieBrandenburger News

Der Anwalt früheren RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Haftbedingungen für die 65-Jährige im Frauengefängnis in Vechta kritisiert. Klette werde fast ganztags videoüberwacht und zudem komplett isoliert, sagte der Berliner Strafverteidiger Lukas Theune am Freitag. Seiner Mandantin seien zudem vorab von der Justiz genehmigte Bücher und Zeitungen nicht zugestellt worden. «Nichtmal einen Kugelschreiber gibt man ihr», so Theune. «Wir werden die Haftbedingungen juristisch angreifen», kündigte er an. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet.

Klette war für Jahrzehnte untergetaucht und Ende Februar in Berlin festgenommen worden. Sie gehörte der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF) an, die bis 1991 zahlreiche Anschläge verübte und Menschen tötete. Nach ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub wird weiter gefahndet.

Die 65-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft in dem Frauengefängnis in Vechta. Nach Angaben ihres Verteidigers sind die strengen Maßnahmen für sie nicht vom Untersuchungsrichter angeordnet worden. Sie seien auf Betreiben der Haftanstalt selbst erfolgt, sagte Theune. Der Jurist vertrat mehrfach Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation sowie Mitglieder der Linksautonomen Szene in Berlin.

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Der «Tagesspiegel» schrieb, aus Justizkreisen hieß es, aus Gründen der Suizidprävention könne auch eine Videoüberwachung sinnvoll sein - gerade mit Blick auf Suizide früherer RAF-Gefangener. Theune hält dies jedoch für eine vorgeschobene Behauptung: Seine Mandantin sei nicht suizidgefährdet.

Die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Verden schrieb dem «Tagesspiegel» auf Anfrage: Die Beschuldigte werden von den anderen Gefangenen abgeschirmt, da sie ansonsten die Brief- und Telefonkontrolle unterlaufen könne. Über die näheren Haftbedingungen gebe es keine Auskunft, da dies unter anderem die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten tangiere.

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