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Landestierschutzverband Brandenburg: Haustiere vor Urlaub rechtzeitig betreuen – Aussetzen ist strafbar

Der Landestierschutzverband Brandenburg rät Tierhaltern, früh genug an die Betreuung für Tiere in der Urlaubszeit zu denken. (Symbolbild)  / Foto: Federico Gambarini/dpa
Der Landestierschutzverband Brandenburg rät Tierhaltern, früh genug an die Betreuung für Tiere in der Urlaubszeit zu denken. (Symbolbild) / Foto: Federico Gambarini/dpa

Landestierschutzverband rät: Vor dem Urlaub Betreuung für Haustiere organisieren. Tierheime sind überlastet; Aussetzen ist verboten und strafbar.

Die Tierhalter in Brandenburg sollten nach Empfehlung des Landestierschutzverbands rechtzeitig vor dem Urlaub für die Betreuung ihrer Tiere sorgen. «Jedes Jahr geraten in dieser Zeit zahlreiche Tierheime an ihre Belastungsgrenzen, weil Haustiere ausgesetzt oder unüberlegt abgegeben werden», warnte der Verband. Die Tiere sollten weder zurücklassen noch ausgesetzt werden.

«Ein Haustier ist kein Urlaubsgepäck, das man einfach abstellt, wenn es gerade nicht in die Reiseplanung passt», sagte der Vorsitzende Rico Lange. Wer ein Tier aussetze oder zurücklasse, verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Je nach Schwere des Falls drohe Bußgeld und in besonders schweren Fällen bis zu drei Jahre Haft. Lange empfahl professionelle Hunde- oder Katzensitter, Tierpensionen, Betreuungsangebote von Tierheimen sowie Hilfe von Nachbarn oder Familie.

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