In Brandenburgs Kleingärten müssen Pächter auch in dieser Saison damit rechnen, dass sie Thujen entfernen müssen. Die Gehölze sind dort verboten. Laut Landesverband der Gartenfreunde wird das Verbot allerdings ganz unterschiedlich durchgesetzt. «Manche Vereine sind restriktiv und manche sehr kulant», sagt der Verbandsvorsitzende Fred Schenk. Er fordert, dass Thujen spätestens beim Pächterwechsel entfernt werden, wie es die Rahmengartenordnung des Landes Brandenburg vorsieht.
«In Potsdam zum Beispiel gibt es regelmäßige Vereinsbegehungen. Dort haben die Pächter nach einer Begehung zwei Jahre Zeit, die Thujen zu entfernen. Wenn es vorher einen Pächterwechsel gibt, dann müssen die Thujen schneller entfernt werden», sagt Schenk mit Blick auf den Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde. Geschäftsstellenleiter Christian Peschel sagt, 90 Prozent der Pächter seien einsichtig. Mit den restlichen Pächtern müssten meist zusätzliche Gespräche geführt werden.