Im Zuge des Urteils nach dem Feuerzeugwurf-Eklat hat Fußball-Bundesligist Union Berlin die DFB-Gerichtsbarkeit scharf verurteilt und prüft auch die Möglichkeit zur Einleitung zivilrechtlicher Schritte. Am Freitag hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes entschieden, die Partie von Union gegen den VfL Bochum mit 2:0 für die Bochumer zu werten. Daher will der 1. FC Union nun das Ständige Schiedsgericht anrufen. Es ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen einem Proficlub und dem DFB beziehungsweise der Deutschen Fußball Liga zuständig.
«Das laufende Verfahren lässt erkennen, dass die Rechtsorgane des DFB ihrem Sanktionsbegehren gegenüber Zuschauern, also Menschen außerhalb dieses Wettbewerbs, den Vorrang geben vor ihrem eigentlichen Auftrag, den sportlichen Wettbewerb und die teilnehmenden Klubs zu schützen», heißt es in einer Pressemitteilung des Präsidiums, «dieser für den Sport gefährlichen Entwicklung müssen und werden wir uns mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln entgegenstellen.»