Nach zwei juristischen Niederlagen hat der 1. FC Union Berlin das Ständige Schiedsgericht als letzte Instanz angerufen. Der Berliner Fußball-Bundesligist will so im Verfahren um den Feuerzeug-Eklat noch eine Wende bewirken. «Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklärt werden», hieß es in einer Mitteilung.
Nach dem Skandalspiel gegen Bochum hatten die Berliner Ende Februar die zweite juristische Niederlage kassiert. Das DFB-Bundesgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz und wertete die mit einem 1:1 zu Ende gegangene Partie rückwirkend mit 0:2. Beim Spiel im Dezember hatte ein Zuschauer VfL-Torhüter Patrick Drewes mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Nach einer langen Unterbrechung einigten sich beide Teams in den letzten Minuten auf einen Nicht-Angriffspakt.