Vergangenen Monat wurde in Rheinland-Pfalz das Bestattungsrecht stark ausgeweitet - in Berlin sind laut der zuständigen Senatsverwaltung solche Bestrebungen erst einmal nicht geplant. So dürfen in Rheinland-Pfalz etwa aus der Asche von gestorbenen Menschen Diamanten hergestellt werden. Auch Flussbestattungen sowie die Aufbewahrung der Asche zu Hause sind in dem Bundesland nun möglich.
Und was gilt in Berlin?
Generell gilt: In Deutschland liegen die Regelungen bei Bestattungen und im Friedhofsrecht bei den Bundesländern. «Die private Aufbewahrung, Teilung, Verarbeitung und Flussbestattung von Totenasche ist in Berlin nicht zulässig», teilte die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Anfang 2024 gab es demnach in Berlin eine Novellierung des Bestattungsgesetzes. Dabei wurde die 48-Stunden-Frist als Mindestzeitraum zwischen Tod und Bestattung gestrichen - und eine Sechs-Monats-Frist als Höchstzeitraum zwischen Kremierung und Urnenbeisetzung eingeführt. «Weitere Änderungen im Berliner Bestattungsgesetz sind kurz- und mittelfristig nicht vorgesehen», hieß es.