Menschen mit geringem Einkommen können bei der Verbraucherzentrale Brandenburg ab September zu einem vergünstigten Preis juristischen Rat erhalten. Wie die Verbraucherzentrale in Potsdam mitteilte, kostet die allgemeine Rechtsberatung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises dann nur noch 5 statt 20 Euro.
Berechtigt sind demnach Empfänger staatlicher Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, könne den Sondertarif auch in Anspruch nehmen, hieß es.