Direkte Demokratie ist in Brandenburg nach Einschätzung des Verbands «Mehr Demokratie» zwar durchaus verbreitet, einen Volksentscheid hat es aber bisher noch nicht gegeben. Brandenburg landet im Ländervergleich auf dem dritten Platz, es gab 59 Volksinitiativen und 15 Volksbegehren von 1946 bis 2025, wie aus dem neuen Volksbegehrensbericht hervorgeht.
Brandenburg zählt aber auch zu den neun Ländern, in denen die dritte Stufe der direkten Demokratie bisher noch nicht zum Zuge kam: Es gab noch keinen Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens. «Dies liegt unter anderem daran, dass die freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren verboten ist. So scheiterten viele der Volksbegehren, da sie die benötigte Unterschriftenanzahl nicht erreichten», erklärte der Verband.
Brandenburg kommt laut Verband bei den Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide nur auf Platz 13 bundesweit und erhält die Schulnote 4,3, also ausreichend. Diese Bewertung stammt aus dem Bericht 2025.