Drei Jahre nach einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau, bei dem ein schwarzer, psychisch kranker Mann das Bewusstsein verloren hatte und später gestorben war, hat die zuständige Ombudsstelle eine formelle Beanstandung gegenüber der Polizei ausgesprochen.
Die Leiterin der LADG-Ombudsstelle, Doris Liebscher, sagte, der Einsatz hätte aus antidiskriminierungsrechtlicher Sicht in dieser Form nicht stattfinden dürfen. «Und er hätte zu einem früheren Zeitpunkt abgebrochen werden müssen.» Nach Einschätzung der Ombudsstelle gab es schwerwiegende Pflichtverletzungen in der Planung und Durchführung des Einsatzes.
Er sei nicht ausreichend vorbereitet gewesen, es sei unter anderem kein Dolmetscher und keine externe psychiatrische Hilfe hinzugezogen worden. Für die Ombudsstelle stehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass die in ihrem Bericht zu dem Vorgang dargestellten Pflichtverletzungen für den Tod des Mannes mitursächlich seien.